Künftiger Werdegang: Legen Sie Augenmerk auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers.

Für den weiteren beruflichen Werdegang ist zunächst auch ein Zwischenzeugnis ausreichend. Auf Basis eines Zwischenzeugnisses wird meist auch das Endzeugnis erstellt.

In § 109 Gewerbeordnung ist geregelt, dass „bei Beendigung“ (z.B. durch Zeitablauf der Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag) des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine einfaches Arbeitszeugnis hat und darüber hinaus auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen kann.  Der Arbeitgeber muss also zu diesem Zeitpunkt bereits ein einfaches Arbeitszeugnis erteilen (ohne vorherige Aufforderung des Arbeitnehmers) ; und auf Verlangen (Holschuld) des Arbeitnehmers, diesem ein qualifiziertes Zeugnis erteilen.

Der Arbeitnehmer kann laut Gesetz neben dem qualifizierten immer auch ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen, denn zur Erstellung des einfachen ist der Arbeitgeber laut Gesetz verpflichtet.

ACHTUNG: Im qualifizierten Zeugnis muss der Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilen. Diese Beurteilung muss sowohl wohlwollend erfolgen, als auch der Wahrheit entsprechen.

EMPFEHLUNG: Wir empfehlen daher die Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis überprüfen zu lassen, um versteckte negative Hinweise auszuschließen. Dies kann beispielsweise auch im Rahmen von Verhandlungen über die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses geschehen.

Folgende Angaben sollte ein (qualifiziertes) Zeugnis mindestens enthalten:

  • Briefkopf inklusive Vollständige Angaben zum Arbeitgeber
  • Überschrift („Arbeitszeugnis“)
  • Stammdaten Arbeitnehmer
  • Beschäftigungsdauer (beginnend mit Ihrem Eintrittstermin)
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung - Bewertung der
    • Arbeitsbereitschaft
    • Arbeitsweise
    • Fachkompetenz
    • Besondere Aufgaben und Erfolge
  • Verhaltensbeurteilung - Bewertung
    • des Sozialverhaltens
    • Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden
    • Bewertung möglicher Führungskompetenzen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Austrittsgrund)
  • Schlussformel & Zukunftswünsche
  • Ort, Datum, Unterschrift

 

Vollständige Bezeichnung des Arbeitgebers

Zur einer vollständige Bezeichnung des Arbeitgebers gehört unter anderem auch die Bezeichnug der Firma (GmbH, CoKG, Gbr oder OHG) die Strasse, die Anschrift und evt. der Ansprechpartner sowie Telefon oder E-Mail eine Adresse.

Datum des Zeugnisses

Zu den Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis gehört das Ausstellungsdatum und das Beendigungsdatum.

Persönliche Eckdaten des Arbeitnehmers

Persönliche Eckdaten des Arbeitnehmers: Dazu gehören Name, Vorname, Anschrift sowie Geburtsdatum und Geburtsort.

Dauer des Arbeitsverhältnisses

Es sollte das Eintrittsdatum sowie das Austrittstsdatum vermerkt sein - am besten noch mit Auflistung der einzelnen Stationen mit Datum und Dauer. Weiterhin sollte geprüft werden, ob der Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses richtig angegeben wurde.



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Kirschenhofer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Ines Kirschenhofer - Partnerin & Rechtsanwältin, Grasserstr. 10, 80339 München, Bayern Deutschland

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