Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber erhalten? Wir überprüfen Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Lassen Sie diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beurteilen.
Spielen Sie mit dem Gedanken gegen die Kündigung vorzugehen bzw. deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einzureichen? Wir beraten Sie gerne zur weiteren Vorgehensweise.
WICHTIG: Beachten Sie die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, diese beträgt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung. Notieren Sie sich daher das Datum an dem Sie die Kündigung erhalten haben – dies musst nicht unbedingt das Datum sein, das auf der Kündigung vermerkt ist.
Wir unterstützen Sie bei der Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Für eine schnelle Kontaktaufnahme füllen Sie bitte das folgende Kontaktformular aus und schildern sie uns Ihr Anliegen - Wir setzten uns ungehend mit Ihnen in Verbindung!
Arbeitssuchend melden - Unterrichten Sie die Agentur für Arbeit über Ihre Kündigung
Melden Sie sich arbeitssuchend: Sie müssen die Agentur für Arbeit von Ihrer Kündigung unterrichten und sich arbeitssuchend melden. Anderenfalls kann die Agentur für Arbeit Sie bis zu 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld sperren.
Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend.
Wenn Sie erst später erfahren, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden. Auf diese Weise vermeiden Sie finanziellen Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beantragen müssen.
Was bei der Meldung zu beachten ist und weitere Infos finden Sie hier.
Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis
Als Arbeitnehmer hat man zwar keinen Anspruch darauf, dass schwache Leistungen als gut bewertet werden, denn das würde gegen die Wahrheitspflicht des Arbeitgebers bei der Zeugniserteilung verstoßen. Der Arbeitgeber ist jedoch bei der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses rechtlich dazu verpflichtet, Ihre Leistungen zugleich wahrheitsgemäß als auch wohlwollend zu beschreiben bzw. zu bewerten. Lassen Sie daher Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis überprüfen, um versteckte negative Hinweise auszuschließen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitszeugnis prüfen lassenIst Ihre Kündigung überhaupt rechtmäßig und wirksam?
Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam? Ist Ihnen die Kündigung schriftlich (per Post zugestellt oder persönlich übergeben) mitgeteilt worden? Ist ein Betriebsrat vorhanden, so muss dieser vorher unterrichtet worden sein. Ist derjenige, der die Kündigung ausgesprochen hat, auch berechtigt, dies zu tun? Gelten für Sie besondere Regelungen? Bspw. Kündigungsschutz wie in der Schwangerschaft, in der Elternzeit oder wegen einer Arbeit im Betriebsrat oder als Datenschutzbeauftragte? Viele Fragen die wir für Sie prüfen - Gerne unterstützen wir Sie dabei die richtige Vorgehensweise für Sie zu finden und beraten Sie ausführlich. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Erstauskunft.