Mitteilungen und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
Aktuelle Informationen der Arbeitsgerichte, die nicht nur für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sondern auch für vergleichbare Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen zuständig sind.
Betriebsvereinbarung - unmittelbare und zwingende Geltung
Die Betriebsparteien können die normative Geltung einer von ihnen geschlossenen Betriebsvereinbarung nicht an ein Zustimmungsquorum der Normunterworfenen binden.
Mitbestimmung des Betriebsrats - verfassungsrechtlich geschützte Koalitionstätigkeit von Gewerkschaftsmitgliedern
Das von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder, sich durch die Verteilung gewerkschaftlichen Informations- oder Werbematerials im Betrieb aktiv an der koalitionsgemäßen Betätigung ihrer Gewerkschaft zu beteiligen und diese dadurch bei der Verfolgung ihrer koalitionsspezifischen Ziele zu unterstützen, unterliegt nicht der Regelungsmacht der Betriebsparteien.(Rn.14)(Rn.17)
Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats
Eine - das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG verletzende - Duldung von Überstunden liegt vor, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber bestehen, um seine Untätigkeit als Hinnahme werten zu können.(Rn.19)
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:1. Ist Art. 38 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden DSGVO) dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung des nationalen Rechts, wie hier § 38 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), entgegensteht, die die ordentliche Kündigung des ...
Ein in einem Gemeinschaftsbetrieb iSv. § 1 Abs. 2 BetrVG gebildeter Betriebsrat ist berechtigt, insgesamt zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden, wenn in einem oder mehreren seiner Trägerunternehmen kein anderer Betriebsrat besteht.(Rn.51)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur
Die einfache Signatur iSd. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift.
Während der Dauer einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ist ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied an der Wahrnehmung seines Amts verhindert.
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Ines Kirschenhofer ist sowohl Rechtsanwältin als auch zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV). Sie berät Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitsrecht. In diesem Zusammenhang berät sie zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – hierzu gehören unter anderem auch die Vorbereitung oder Abwehr von Kündigungen, Durchführung und Abwehr von Kündigungsschutzklagen, Verhandlung von Abfindungen oder Arbeitszeugnissen, Befristung von Arbeitsverträgen bis hin zu Elternzeit und Mutterschutz.
Ines Kirschenhofer ist darüber hinaus spezialisiert auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes und unterstützt Unternehmen jeglicher Größe bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Übernahme der Funktion der externen Datenschutzbeauftragten für national und international tätige Unternehmen, Betriebe, Praxen, MVZ, Agenturen, Konzernen, Behörden etc.
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